Beschluss über die Jahresrechnung 2020
sowie Entlastung der Bürgermeisterin
Der Rat der Gemeinde Pegestorf hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
„Gemäß § 129 Abs.1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird hiermit der Jahresabschluss der Gemeinde Pegestorf für das Haushaltsjahr 2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 798.707,34 Euro, einem Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung in Höhe von 27.711,65 Euro und einem Jahresergebnis in der Finanzrechnung in Höhe von 137.565,55 Euro beschlossen.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.
Der im Jahresabschluss 2020 festgestellte Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 27.711,65 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Jahresabschluss 2020 liegt in der Zeit vom 08. Juli 2025 bis 29. Juli 2025 im Gemeindebüro, Hauptstr. 49, 37619 Pegestorf, während der Dienststunden öffentlich aus.
Pegestorf, den 10. Juni 2025
In Vertretung
gez. Hamm
Bürgermeister
Beschluss über die Jahresrechnung 2021
sowie Entlastung der Bürgermeisterin
Der Rat der Gemeinde Pegestorf hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
„Gemäß § 129 Abs.1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird hiermit der Jahresabschluss der Gemeinde Pegestorf für das Haushaltsjahr 2021 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 865.845,51 Euro, einem Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung in Höhe von 19.471,93 Euro und einem Jahresergebnis in der Finanzrechnung in Höhe von 129.170,07 Euro beschlossen.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.
Der im Jahresabschluss 2021 festgestellte Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 19.471,93 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Jahresabschluss 2020 liegt in der Zeit vom 08. Juli 2025 bis 29. Juli 2025 im Gemeindebüro, Hauptstr. 49, 37619 Pegestorf, während der Dienststunden öffentlich aus.
Pegestorf, den 10. Juni 2025
In Vertretung
gez. Hamm
Bürgermeister
Beschluss über die Jahresrechnung 2022
sowie Entlastung der Bürgermeisterin
Der Rat der Gemeinde Pegestorf hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
„Gemäß § 129 Abs.1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird hiermit der Jahresabschluss der Gemeinde Pegestorf für das Haushaltsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 883.252,15 Euro, einem Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung in Höhe von 33.808,58 Euro und einem Jahresergebnis in der Finanzrechnung in Höhe von 144.999,53 Euro beschlossen.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.
Der im Jahresabschluss 2022 festgestellte Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 33.808,58 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Jahresabschluss 2020 liegt in der Zeit vom 08. Juli 2025 bis 29. Juli 2025 im Gemeindebüro, Hauptstr. 49, 37619 Pegestorf, während der Dienststunden öffentlich aus.
Pegestorf, den 10. Juni 2025
In Vertretung
gez. Hamm
Bürgermeister