Die Benutzung des Dorfgemeinschaftshaus kann von jedem gemeldeten Einwohner der Gemeinde Pegestorf, sowie den Pegestorfer Vereinen gemietet werden. Auswärtigen Interessenten/innen kann die Nutzung im Einzelfall genehmigt werden. Onlinereservierung des DGH, Satzung
Allgemeine Hinweise:
Grundsätzlich wird nur an volljährige Personen vermietet. Es muss der Gemeindeverwaltung ein verantwortlicher Leiter gemeldet werden, welcher auch für die Dauer der Veranstaltung zugegen ist. Die Einrichtung sind in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurück zu geben. Jeglicher Müll ist durch den Veranstalter selbst zu entsorgen. Eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft hat zu unterbleiben. Musik darf ab 22.00 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke betrieben werden.